Barrierefreies Bauen im öffentlichen Straßenraum


Noppenplatten
Die DIN 32984 (Fassung 2011) definiert bundesweit den Einsatz von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Auch die HBVA(Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) hrsg. von der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) sowie die aktualisierte 2. Fassung des Leitfadens “Barrierefreiheit im Straßenraum” von Straßen.NRW verweisen beim Einsatz von Bodenindikatoren auf die DIN 32984.
Eine getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe zeichnet sich durch eine bautechnische Aufteilung der Gehwegquerung aus. Während für blinde und sehbehinderte Menschen ein ertastbarer Bordstein mit entsprechender Hinführung über Bodenindikatoren angeboten wird, ist der Querungsbereich für gehbehinderte Menschen als Nullabsenkung ausgebildet. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Strassen.NRW) hat im Jahre 2012 den Leitfaden "Barrierefreiheit im Straßenraum" verfasst, wobei spezielle Bordsteine an diesen Überquerungsstellen vorgesehen sind. Hier ist ein Bord mit einer Tastkante für Sehbehinderte wie auch ein Bord (Rollbord) mit Nullabsenkung für Rollstuhl- und Rollatornutzer zu verbauen. PEBÜSO stellt die Tast- und Rollbordsteine für diese Bauweise her.
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