REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG UND -VERSICKERUNG
Die Regenwasserbewirtschaftung rückt immer näher in den Fokus der Städte und Gemeinden. Dabei gilt es nicht das Regenwasser schlicht abzuleiten, sondern für die verschiedene Situationen eine sinnvolle Regenwassernutzung und -ableitung in einem möglichst großen Einflussgebiet umzusetzen. Die Träger dieser Aufgaben aus den Betreibern, Genehmigungsbehörden und Verbänden sind aufgefordert, sich näher dieser Aufgabe zu widmen, denn bislang sind ganzheitliche Ansätze um die Regenwasserbewirtschaftung eher selten. Zu berücksichtigen sind dabei z.B. Starkregenereignisse, die zu Schäden führen können, aber auch die Verminderung sog. urbaner Hot-Spots, wie sie in dicht besiedelten und bebauten Ballungsräumen im Sommer vorkommen können. An den Beispielen wird erkennbar, dass das Speichern, Zurückhalten und Versickern von Regenwasser im diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zukommt. Betonpflastersteine mit Öffnungen, in denen Wasser direkt versickert werden kann, Steine mit großen Fugen, die gut begrünt werden können und Steine aus haufwerksporigen Beton, die direkt versickerungsfähig sind, sollten bei einer nachhaltigen Regenwasserbeplanung daher immer eine große Rolle spielen.
Allerdings sind die bauordungsrechtlichen Vorgaben und die bautechnischen Regelwerke gerade in Bezug auf solche Flächen recht komplex. Grundsätzlich sind alle Anlieger per Satzung dazu verpflichtet, Regenwasser unschädlich vom Grundstück abzuleiten. Dieses wird üblicherweise durch eine Anschlusspflicht an das Kanalnetz erreicht, von der aber z. B. durch Festlegungen in einer Satzung oder durch Beschlüsse der Verwaltungen abgewichen werden kann. Oftmals gibt es auch Hinweise in den Flächennutzungs- oder/und Bebauungsplänen.
Es gibt verschiedene Varianten von wasserdurchlässigen Pflastersteinen: Bei haufwerksporigen Pflastersteinen versickert das Wasser direkt durch den Stein mit min. 540 l/(s x ha). Steine mit Öffnungsanteil können entweder begrünt oder mit Splitt verfüllt werden.
Die maßgebenden Vorschriften zur Bemessung und Ausführung von ökologischen Flächenbefestigungen sind die DWA-A138: „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und das FGSV–Merkblatt: „Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen“. Dabei wird zwischen einer direkten Versickerung gemäß dem FGSV-Merkblatt und der Versickerung gemäß DWA-A138 unterschieden:
FGSV - Merkblatt:
Die direkte Versickerung von Regenwasser kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn nur ein geringer Eintrag an Schmutz- und Schadstoffen zu erwarten ist. Die direkt durchlässigen Verkehrsflächen müssen bei Starkregenereignissen [r15(1)] eine Versickerung ermöglichen. Dieses wird erreicht, indem die maximale Menge von 270 l/(s x ha) Regenwasser verdoppelt und als Mindestmaß angesetzt wird.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei einer normalen Verschmutzung der Steine trotzdem eine ausreichende Versickerung gesichert ist. Allerdings sind Überschreitungen dieser Wassermengen einmal pro Jahr einkalkuliert, sodass bei schützenswerten Objekten eine Notentwässerung vorgesehen werden muss. Die Notentwässerung ist mit dem Abflussbeiwert 0,30 bis 0,50 zu bemessen. Aufgrund der anfänglich deutlich höheren Versickerungsleistung der wasserdurchlässigen Steine sind in den ersten Jahren keine oberflächlichen Regenwassereinträge ins Kanalsystem zu erwarten.
Zusätzlich ergeben sich Vorgaben aus Grundwasserständen, Durchlässigkeiten von Untergründen, Hygieneanforderungen an die Tragschichtmaterialien, Aufbau der Tragschichten, Belastungsklasse der Verkehrsflächen, Vorgaben aus der VOB Teil C DIN 18318, usw. Die Bemessung der Verkehrsflächen ergibt sich ergänzend zur RSTO 12.
DWA-A 138:
Der DWA hat einen anderen Ansatz gewählt: Hier soll das Wasser an einer zentralen Stelle versickern, um im Fall eines Unfalls mit wassergefährdenden Stoffen diese möglichst an einer Stelle wieder aufnehmen zu können. Zum anderen sollen belastete Oberflächenwässer durch eine belebte Bodenzone möglichst vorgereinigt werden. Versickerungseinheiten sind z. B. Mulden, Schächte und Rigolen. Diese weisen immer ein gewisses Speichervolumen auf, sodass für die Dimensionierung der Versickerungsanlage Starkregenereignisse nicht maßgebend sind, sondern länger anhaltende Landregen mit einer in der Summe größeren Wassermenge. Infolge der abweichend zum FGSV Merkblatt herangezogenen Parameter unterscheiden sich die dimensionslosen Abflussbeiwerte der Flächenbefestigungen auch deutlich zum FGSV-Merkblatt. Begrünte Flächen haben aufgrund des größten Rückhaltevermögens deutlich geringere Abflussbeiwerte als wasserdurchlässige Steine.
Wasserdurchlässige Steine: ca. 0,20 bis 0,40
begrünte Flächen: ca. 0,00 bis 0,10
Befreiung von der Anschlusspflicht und Regenwassergebühren:
Unabhängig von diesen eher technischen Merkmalen ergibt sich aus einer Entsiegelung nicht zwingend die sogenannte Befreiung von der Anschlusspflicht bei gleichzeitiger Einsparung von Entwässerungsgebühren.
Sollten Sie als Ergebnis solche Einsparungen bezwecken, müssen Sie den Vorgang vorab sowohl seitens des Bauamtes bzw. der unteren Wasserbehörde, als auch von der Kämmerei, Finanzverwaltung, o.ä. je nach Zuständigkeit prüfen lassen.
Entsiegelte Flächen:
Einen technischen Zusammenhang zwischen einer oft angesprochenen „versiegelten“ oder „entsiegelten Fläche, der Versickerungsleistung und dem Abflussbeiwert gibt es nicht. Auch in Bezug auf die Festlegung von bebauten Flächen z. B. im Zusammenhang mit der Berechnung einer Grundflächenzahl, lassen sich technische Zusammenhänge kaum finden. Allgemein kann unverbindlich formuliert werden, dass bei einer zielsicheren Versickerung eines Regenereignisses [r15(1)] ökologisch von einer zureichenden Versickerung ausgegangen werden kann. Soweit entsiegelte Flächen z. B. für den Nachweis einer Grundflächenzahl genutzt werden sollen, ist es sinnvoll, dies mit den Genehmigungsbehörden verbindlich abzustimmen.
Hinweis:
Die Abflussbeiwerte der nachfolgenden Tabelle gelten unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen, die im PDF des unten stehenden Downloadlinks genauer beschrieben sind.
Abflussbeiwerte befestigter Flächen: