Bauproduktenverordnung

Verordnung (EU) Nr. 305/2011), Artikel 7


Nach der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011), Artikel 7, sind alle Hersteller seit dem 01. Juli 2013 verpflichtet, Leistungserklärungen und Bescheinigungen der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle zur Verfügung zu stellen.

Sollten Sie die Ausdrucke der Leistungserklärungen nicht erreicht haben, stellen wir sie Ihnen unter Leistungserklärungen ergänzend zur Verfügung.

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